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Beschwerdeformular
Die Datenschutzstelle wird sich mit Ihrer Beschwerde befassen, den Gegenstand der Beschwerde in angemessenem Umfang untersuchen und Sie innerhalb einer angemessenen Frist über den Fortgang und das Ergebnis der Untersuchung unterrichten. Dies insbesondere, wenn eine weitere Untersuchung oder Koordinierung mit einer anderen Aufsichtsbehörde im EU-Ausland notwendig ist.
Hinweis: Wenn Sie der Datenschutzstelle nicht erlauben, Ihre Identität gegenüber der verantwortlichen Stelle oder dem Auftragsverarbeiter zu nennen, wird die Datenschutzstelle die Zweckmässigkeit einer allgemeinen Sachverhaltsabklärung prüfen. Über das Ergebnis der Prüfung wird Sie die Datenschutzstelle entsprechend informieren.
- Beschwerdeformular (Online-Formular / PDF-Datei)
- Complaint Form (EN) (Online-Formular)
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Mitteilung Datenschutzbeauftragte(r) nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO
Der Datenschutzbeauftragte muss gemäss Art. 37 Abs. 5 DSGVO fundiertes Fachwissen des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis aufweisen, um die in Art. 39 DSGVO niedergelegten Aufgaben erfüllen zu können.
Das fundierte Fachwissen und notwendige Datenschutzpraxis umfasst:
- Fachwissen im Bereich des nationalen und europäischen Datenschutzrechts,
- Kenntnisse in den Bereichen IT und Datensicherheit,
- Kenntnis der jeweiligen Branche und Unternehmen sowie
- Kompetenz, eine Datenschutzkultur im Unternehmen zu fördern.
Der Datenschutzbeauftragte ist der Datenschutzstelle zu mitzuteilen.
- Mitteilung der Benennung eines Datenschutzbeauftragten (Online-Formular / PDF-Datei)
- Notification of contact details of a data protection officer (EN) (Online-Formular)
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Meldung von Datenschutzverletzungen (Art. 33 DSGVO)
Die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Datenschutzstelle wird in Art. 33 DSGVO geregelt. Demnach muss jede Datenschutzverletzung durch den Verantwortlichen unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, der Datenschutzstelle gemeldet werden.
Ausnahme der Meldepflicht: Die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.
Demnach müssen Sie bei Auftreten einer Datenschutzverletzung das entsprechende Risiko abwägen. Kommen Sie zu dem Ergebnis, dass keine Meldung erfolgt, sollten Sie die Datenschutzverletzung sowie die damit verbundene Risikoabwägung intern dokumentieren; Art. 33 Abs. 5 DSGVO.
Falls Sie Unterlagen oder Dokumente besitzen, welche die Datenschutzverletzung aufzeigen, übermitteln Sie diese bitte mit der Meldung. Je präziser Ihre Angaben zum Meldesachverhalt sind, desto leichter und schneller kann die Datenschutzstelle den Sachverhalt prüfen.
- Meldung einer Datenschutzverletzung (Online-Formular / PDF-Datei)
- Notification of a personal data breach to the Data Protection Authority (EN) (Online-Formular)
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Meldung Videoüberwachung
Videoüberwachungen, welche unter den Anwendungsbereich von Art. 5 DSG fallen, unterliegen einer Meldepflicht. Der Einsatz einer Videoüberwachung muss vor der Inbetriebnahme bei der Datenschutzstelle gemeldet werden. Für bestehende Videoüberwachungsanlagen ist ebenfalls eine Meldung einzureichen.
- Meldung einer Videoüberwachung (Online-Formular / PDF-Datei)
- Alternativ können Sie folgende Word-Vorlage zur Meldung einer Videoüberwachung nutzen.
- Meldeformular für Videoaufnahmen mittels Drohnenflügen (Word-Datei, PDF-Datei)
Für Videoüberwachungsanlagen, die bereits vor Inkrafttreten der Totalrevision des DSG am 1. Januar 2019 bestanden haben und hierfür eine gültige Bewilligung der Datenschutzstelle gem. Art. 6a Abs. 3 S. 1 DSGalt haben, ist keine neue Meldung vorzunehmen. Eine neue Meldung wird dann fällig, wenn wesentliche Änderungen vorgenommen werden oder die Bewilligung der Videoüberwachung abgelaufen ist.
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Sichere Übermittlung von Dateien an die Datenschutzstelle
Mit diesem Kontaktformular können Sie Dateien und Nachrichten sicher an die Datenschutzstelle übermitteln.
Die aktuelle Übersicht über die möglichen Dateiformate finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass eine Datei die Maximalgrösse von 3 MB nicht überschreiten darf. Sie können dem Formular jedoch beliebig viele Dateien hinzufügen.
- Sichere Übermittlung von Dateien (Online-Formular)