Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist eine unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Datenschutzbehörden fördert. Der EDSA wird durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingerichtet (Art. 68 ff. DSGVO) und hat seinen Sitz in Brüssel. Er handelt nach einer Geschäftsordnung ("EDPB Rules of Procedure").
Der EDSA besteht aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden sowie des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB). Die Datenschutzstelle ist für Liechtenstein Mitglied im Ausschuss, hat dort jedoch - wie auch die beiden anderen EWR-Mitgliedstaaten Island und Norwegen - kein Stimmrecht. Auch die Europäische Kommission ist nur berechtigt, an den Aktivitäten und Sitzungen des Ausschusses teilzunehmen, jedoch ohne eigentliches Stimmrecht.
Der Ausschuss soll die einheitliche Anwendung der DSGVO und der EU-Datenschutz-Richtlinie im Bereich von Justiz und Inneres in der Europäischen Union sicherstellen. Dazu ist er befugt, für nationale Datenschutzbehörden - auch für die Datenschutzstelle - verbindliche Beschlüsse zu erlassen.
Eine anschauliche Präsentation des EDSA und seiner Arbeit findet sich in diesem kurzen Video anlässlich des 17. Datenschutztages am 28. Januar 2023. |
Aufgaben und Pflichten
Der Ausschuss nimmt insbesondere folgende Tätigkeiten wahr:
- allgemeine Anleitungen (darunter Leitlinien, Empfehlungen und bewährte Verfahren) bereitstellen, um für Rechtsklarheit zu sorgen;
- die Europäische Kommission in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten und neuen vorgeschlagenen Rechtsvorschriften in der Europäischen Union beraten;
- im Rahmen des Kohärenzverfahrens Beschlüsse zu grenzüberschreitenden Datenschutzfällen fassen; und
- die Zusammenarbeit und einen wirksamen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen nationalen Aufsichtsbehörden fördern.
Der EDSA erstellt einen Jahresbericht über seine Aktivitäten sowie über das Datenschutzniveau hinsichtlich natürlicher Personen in der EU (und gegebenenfalls in Drittstaaten und internationalen Organisationen), der veröffentlicht und dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission übermittelt wird.
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