Im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen werden von den Arbeitgebern zahlreiche personenbezogene Daten über Arbeitnehmer erhoben und verarbeitet. Die Verarbeitung von personenbezogenen Beschäftigungsdaten basiert zum einen auf dem jeweiligen Arbeitsvertrag, ist aber auch Ergebnis gesetzlicher Verpflichtungen. Sie beginnt mit der Bewerbung und dauert bis zur Beendigung eines Dienstverhältnisses an. Und selbst darüber hinaus bestehen für unterschiedliche Datenkategorien noch Aufbewahrungspflichten.
Unter dem Begriff „Beschäftigtendatenschutz“ werden all jene Regelungen zusammengefasst, die sich speziell auf die Verarbeitung von personenbezogenen Arbeitnehmerdaten beziehen. Die Datenschutz-Grundverordnung, das Datenschutzgesetz und weitere nationale Spezialgesetze gewährleisten, dass personenbezogene Daten im Beschäftigungskontext sicher und rechtmässig verarbeitet werden. Dies führt zu einer Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen, die bei der „Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext“ zu beachten bzw. zu beantworten sind.
Um Verantwortlichen aber auch Betroffenen einen Überblick über die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zu vermitteln, wird die Datenschutzstelle einen Workshop zum Thema Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext durchführen. Nach einer theoretischen Einführung in die rechtlichen Voraussetzungen für den Beschäftigtendatenschutz erarbeiten und diskutieren die Teilnehmenden diese an konkreten Beispielfällen. Dadurch soll die Kompetenz der Teilnehmenden praxisnah gestärkt werden, die rechtmässige Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext insbesondere aus Datenschutzsicht zu beurteilen.
Wann: 22. September 2020 von 9.00 – 12.00 Uhr
Wo: Private Universität im Fürstentum Liechtenstein, Dorfstrasse 24, 9495 Triesen
Wie: Um Anmeldung bis am 14. September 2020 über oder 00423 236 60 90 wird gebeten, da die Plätze begrenzt sind. Die Veranstaltung ist kostenlos.