Immer wieder gelangen Anfragen zur Datenschutzstelle rund um die Zulässigkeit der Weitergabe und Offenlegung von personenbezogenen Daten von öffentlichen Stellen. Die fraglichen Datenübermittlungen können an andere öffentliche Stellen, aber auch private Stellen gehen. Für alle diese Fälle gelten strenge datenschutzrechtliche Regeln und Vorgaben, sowohl im europäischen wie auch im nationalen liechtensteinischen Recht. Damit soll sichergestellt werden, dass die umfangreichen Datensätze öffentlicher Stellen nicht über das zur Aufgabenerfüllung erforderliche Mass offengelegt und weiterverwendet werden.
Da jedoch noch vielfach Unsicherheiten über die Interpretation und Anwendung dieser Bestimmungen bestehen, nimmt die Datenschutzstelle die Anfragen zum Anlass, die wichtigsten Informationen auf ihrer Internetseite zusammenzustellen. Sie können neu hier nachgelesen werden.