Die Datenschutzstelle veröffentlicht ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021.
Die Datenschutzstelle blickt auf ein sehr arbeitsintensives Berichtsjahr zurück. Besondere Aufmerksamkeit wurde dabei den Entwicklungen im Bereich des internationalen Datentransfers geschenkt. Während etwa Google Analytics zu Beginn der Geltung der DSGVO noch als konform eingestuft wurde, begannen die Alarmzeichen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache «Schrems II» aufzuleuchten, wenngleich als Reaktion darauf in der täglichen Praxis eher vorsichtiges Abwarten war. Ende des Berichtsjahres gab es dann die erste Entscheidung einer europäischen Aufsichtsbehörde zur Verwendung von Google Analytics. Diese stellte fest, dass die Verwendung von Google Analytics im konkreten Fall nicht datenschutzkonform war. Die Datenschutzstelle informierte über diese Entwicklungen in regelmässigen Abständen und empfahl Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern, sich mit dieser Thematik frühzeitig auseinanderzusetzen.
Eine Aktualisierung war auch in Bezug auf zahlreiche weitere Themen erforderlich. So erfolgten etwa Informationen zu den Anpassungen in Bezug auf die Situation in Grossbritannien nach dem Brexit, den neuen Standardvertragsklauseln der EU-Kommission, dem Beschäftigtendatenschutz oder der Verwendung von Bild- oder Videoaufnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit. Schliesslich sorgten auch die regelmässigen Änderungen der staatlichen Massnahmen zur Covid-19 Bekämpfung dafür, dass die Lage und die getroffenen datenschutzrechtlich relevanten Massnahmen immer wieder neu eingeschätzt und bewertet werden mussten.
Mit unserem Tätigkeitsbericht geben wir Einblick in die Herausforderungen und Leistungen des Teams der Datenschutzstelle im Berichtsjahr. Sie finden ihn hier zum Download.