Viele Organisationen übermitteln täglich grenzüberschreitend personenbezogene Daten, häufig auch an Empfänger in so genannten Drittländern ausserhalb des EU/EWR-Raumes. Gerade in Liechtenstein arbeiten viele Betriebe mit Dienstleistern in der Schweiz zusammen, die aus DSGVO-Sicht ein Drittland darstellt. Damit es bei solch internationalen Datenübermittlungen nicht zu einer Unterwanderung des hohen Datenschutzniveaus der DSGVO kommt, müssen auch (von Empfängern) in Drittländern ein adäquater Datenschutz, durchsetzbare Rechte sowie wirksame Rechtsbehelfe für die Betroffenen sichergestellt werden. Die bekanntesten Instrumente dazu sind der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission oder geeignete Garantien wie Standarddatenschutzklauseln und verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Binding Corporate Rules).
Mehr zum internationalen Datentransfer und den wichtigsten Instrumenten zur Gewährleistung eines adäquaten Schutzniveaus personenbezogener Daten kann hier auf der Internetseite der Datenschutzstelle nachgelesen werden.