Am Rande des Gipfeltreffens des Europarats in Reykjavik hinterlegte Aussenministerin Dominique Hasler am 17. Mai 2023 die Ratifikationsurkunde des Änderungsprotokolls des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten.
Als global vernetzter Wirtschaftsstandort ist es in Liechtensteins Interesse, dass das Datenschutzniveau auf internationaler Ebene weiter vereinheitlicht wird. Das Änderungsprotokoll - eine Modernisierung des ersten Übereinkommens, welches für die teilnehmenden Vertragsstaaten aus aller Welt einen international gültigen, rechtlichen Rahmen zum Datenschutz schaffte - wurde bisher von 45 Staaten unterzeichnet und mit Liechtenstein bereits von 24 Staaten ratifiziert. Für sein Inkrafttreten sind jedoch insgesamt 38 Ratifizierungen notwendig, womit das überarbeitete Übereinkommen für Liechtenstein ebenfalls erst in Kraft treten kann, sobald die erforderliche Anzahl an Ratifikationen verzeichnet wird.
Durch die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejcinovic Buric, hat Liechtenstein ein starkes Zeichen für den internationalen Standard des Datenschutzes gesetzt. Zugleich kann künftig für die liechtensteinische Wirtschaft der grenzüberschreitende Datentransfer in Vertragsstaaten des Übereinkommens, die nicht zugleich Mitglied des EWR sind und der DSGVO unterliegen, deutlich erleichtert werden. Denn dem überarbeiteten Übereinkommen können nicht nur die Mitgliedstaaten des Europarats beitreten, sondern auch Nichtmitgliedsstaaten und internationale Organisationen. Dadurch kann ein weiterer Kreis an Staaten relevante Garantien für eine sichere Übermittlung personenbezogener Daten bieten. Dies wiederum stärkt letztlich auch den Schutz für die liechtensteinischen Bürgerinnen und Bürger, wenn ihre personenbezogenen Daten grenzüberschreitend verarbeitet werden.