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Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO gehört zu den zentralen Betroffenenrechten, welche die DSGVO vorsieht. Nur wenn man weiss, ob und welche personenbezogenen Daten über einen verarbeitet werden, kann man letztlich auch weitere Betroffenenrechte geltend machen. Dazu zählen z.B. das Recht eine Kopie der Daten zu erhalten, das Recht auf Berichtigung oder Löschung der Daten, das Recht die Einschränkung der Datenverarbeitung zu verlangen, das Recht Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zu erheben oder aber gar das Beschwerderecht geltend zu machen.
Die Datenschutzstelle hat deshalb auf ihrer Website die wichtigsten Aspekte in Zusammenhang mit dem Auskunftsrecht zusammengestellt und erläutert. Darüber hinaus findet sich ein aktualisiertes Muster-Auskunftsbegehren, welches zugleich als Checkliste bei der Erteilung einer Auskunft dienen kann. Hier finden Sie weitere Informationen.