Nachdem bereits alle anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten von Google in «Google Street View» aufgenommen wurden, soll nun auch noch Liechtenstein folgen. Damit können in der Anwendung «Google Maps» fotografische Ansichten der Strassen und Wege sowie der umliegenden Gebäude in Liechtenstein aufgerufen werden. Bei der Erstellung und bezüglich der Veröffentlichung dieser Bilder hat Google eng mit den Datenschutzbehörden in Europa zusammengearbeitet, um die damit einhergehende Datenverarbeitung rechtskonform auszugestalten. Anlässlich der bevorstehenden Kamerafahrten von Google in Liechtenstein stellt die Datenschutzstelle deshalb folgende Informationen zur Verfügung:
1. Wann und wie werden die Aufnahmen getätigt?
Im August und September 2024 wird Google in Liechtenstein mit einem entsprechend markierten Fahrzeug herumfahren und die Aufnahmen machen. Das Fahrzeug ist mit Kameras, Sensoren und Servern ausgestattet, auf denen die Bilddateien noch im Auto auf verschlüsselten Festplatten gespeichert werden, bevor sie an die Rechenzentren von Google übermittelt werden. Dort werden die Bilder dann bearbeitet und nach circa sechs Monaten auf «Google Street View» veröffentlicht. Die liechtensteinische Bevölkerung ist durch die liechtensteinischen Medien (Bericht im «Vaterland» vom 16. Juli 2024) über die Aufnahmetätigkeit von Google informiert worden und kann sich auf dieser Webseite über die genauen Gebiete der Aufnahmefahrten und den Datenschutz informieren (Hinweis: Liechtenstein ist nicht in alphabetischer Reihenfolge, sondern erst am Ende des Drop Down-Menüs aufgeführt).
2. Was ist dafür die Rechtsgrundlage?
Für die Aufnahmen und die Veröffentlichung der Bilder (auf denen natürliche Personen nicht im Fokus stehen) stützt sich Google auf sein berechtigtes wirtschaftliches Interesse nach Art. 6 Abs. 1 Bst. f DSGVO. Da Google sämtliche Gesichter und Nummernschilder von den zufällig aufgenommenen Passanten und Fahrzeugen in den Bildern verpixelt (unkenntlich macht) und nur von der Strasse aus einsehbare Bereiche von Grundstücken aufnimmt, ist dies datenschutzrechtlich als zulässig zu erachten.
Betroffene Personen können dieser Datenverarbeitung aber gemäss Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen und (so noch nicht geschehen) eine Verpixelung ihres Gesichts, Körpers, Nummernschilds, Fahrzeugs oder ihrer Hausfassade verlangen (siehe Punkt 4).
→ Weitere Informationen nach Art. 13 DSGVO zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten für «Google Street View» stellt Google in dieser Richtlinie sowie in der Datenschutzerklärung zur Verfügung.
3. Welche Sicherheitsmassnahmen wurden von Google ergriffen?
Die wichtigste von Google ergriffene Sicherheitsmassnahme ist die konsequente (automatisiert veranlasste oder auch auf Antrag vorgenommene) Verpixelung von Gesichtern und Nummernschildern zufällig aufgenommener Personen und Fahrzeuge vor einer Veröffentlichung der Bilder in «Google Street View». Dies entspricht einer Löschung der personenbezogenen Daten. Die Verpixelung geschieht nach einer gewissen Übergangszeit ausserdem auf den Rohdaten der Bilder, womit auch eine Verpixelung in künftigen Darstellungen gewährleistet ist. Zudem wurden die Aufnahmedaten bereits im Fahrzeug auf einer verschlüsselten Festplatte abgespeichert, sodass diese auch auf dem Transportweg in die Rechenzentren von Google vor unberechtigten Zugriff geschützt sind.
4. Wie kann ich widersprechen?
Betroffene Personen können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch Google jederzeit gemäss Art. 21 DSGVO widersprechen. Sie können dazu deren Löschung bzw. (falls ausnahmsweise nicht sowieso schon von Google vorgenommen) die Verpixelung eines Gesichts, Körpers, Nummernschilds, Fahrzeugs oder auch einer Hausfassade verlangen. Google verlangt dafür im Regelfall keine weiteren Nachweise. Ein entsprechendes Ansuchen kann, passend zu einem konkreten Standort bzw. Bild, via die «Problem melden»-Funktion im Menü innerhalb von «Google Street View» gestellt werden (Anleitung).
Falls bereits vor der erstmaligen Veröffentlichung in «Google Street View» bestimmte Gebäude verpixelt werden sollen (Vorab-Widerspruch), müssen dazu ausreichende Informationen an Google übermittelt werden. Dies kann entweder über das entsprechende Webformular oder das ausgefüllte Geodatenkodex-Formular geschehen, welches per E-Mail an oder per Post an Google LLC c/o Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Str. 19, 20354 Hamburg, Deutschland, zu schicken ist. (Hinweis: Obwohl diese Formulare auf Deutschland ausgerichtet sind, können sie auch von Personen in Liechtenstein verwendet werden.) Für jedes Haus bzw. jede Wohnung, die unkenntlich gemacht werden soll, ist eine separate Anfrage erforderlich.
→ Weitere Informationen dazu finden sich in «Ausschnitte unkenntlich machen» der Richtlinie
5. Kann ich auch Beschwerde erheben?
Sie können eine Beschwerde bei der Datenschutzstelle in Liechtenstein erheben, wenn Sie mit der Verarbeitung Ihrer eigenen personenbezogenen Daten durch Google nicht einverstanden sind. Für Google in Europa zuständig ist jedoch die Datenschutzaufsichtsbehörde in Irland, weswegen die Datenschutzstelle Ihre Beschwerde im Rahmen des europäischen Kooperationsverfahrens an diese Behörde weiterleiten wird.