Aufgabe der Datenschutzstelle ist neben ihrer umfangreichen Beratungs- und Aufklärungsarbeit auch, die Anwendung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des liechtensteinischen Datenschutzrechts zu überwachen und durchzusetzen. Zu diesem Zweck kann sie Untersuchungen in Form von Datenschutzüberprüfungen durchführen (Art. 58 Abs. 1 Bst. b DSGVO). Diese Kontrollen werden von der Datenschutzstelle jeweils durch die Zustellung eines Fragebogens eingeleitet, mit welchem der Stand der Umsetzung der diversen datenschutzrechtlichen Pflichten in einer Organisation kontrolliert wird.
Bereits seit einiger Zeit stellt die Datenschutzstelle diesen Fragebogen auch auf ihrer Internetseite zur freien Verfügung, damit verantwortliche Stellen in Liechtenstein selbst einschätzen können, wo sie in Bezug auf die Umsetzung des Datenschutzrechts in ihrer jeweiligen Organisation stehen und wo allenfalls noch Lücken bestehen, die umgehend geschlossen werden sollten. Auf diese Weise sind die Verantwortlichen auch im Falle einer Kontrolle durch die Datenschutzstelle bestens vorbereitet.
Die Datenschutzstelle hat den Fragebogen nun kürzlich überarbeitet und ergänzt, um noch weitere Themen darin aufzunehmen und eine detailliertere Selbstevaluation zu ermöglichen. Der aktualisierte Fragebogen kann hier oder auf der Internetseite der Datenschutzstelle aufgerufen werden.