Die Datenschutzstelle hat auf ihrer Internetseite die nationale Liste nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO (Datenschutz-Folgenabschätzung) zwecks Harmonisierung mit den anderen Mitgliedstaaten neu veröffentlicht.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA, Art. 35 DSGVO) ist Ausdruck des risikobasierten Ansatzes der DSGVO. Soweit eine Datenverarbeitung hohe Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen beinhaltet, sollen diese mithilfe der DSFA frühzeitig erkannt werden, um sie durch geeignete Schutzmassnahmen technischer und/oder organisatorischer Art von Anfang an eindämmen zu können.
Sie finden die nationale Liste auf Deutsch und Englisch hier.