Neben den "gewöhnlichen" Kategorien personenbezogener Daten existiert auch eine Reihe von sensiblen, besonders schutzwürdigen personenbezogenen Daten. Es handelt sich dabei einerseits um besondere Kategorien personenbezogener Daten wie z.B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen, genetische und biometrische Daten, ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung etc. (Art. 9 DSGVO) und andererseits um personenbezogene Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten (Art. 10 DSGVO). All diesen Daten ist gemein, dass sie höchstpersönlicher Natur sind oder gar identitätsstiftenden Charakter haben, und dass ihr Missbrauch gravierende diskriminierende oder stigmatisierende Wirkung für die Betroffenen entfalten kann. Weil mit der Verarbeitung dieser Daten somit ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten einer betroffenen Person einhergeht, ist sie gemäss dem risikobasierten Ansatz der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur ausnahmsweise oder unter strengen Voraussetzungen zulässig.
Mehr zu den Ausnahmen und erhöhten Anforderungen an die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten sowie personenbezogenen Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten kann hier auf der Webseite der Datenschutzstelle nachgelesen werden.