
Der Europäische Gesetzgeber verfolgte mit Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts. Viele Bestimmungen der DSGVO bedürfen jedoch für ihre europaweit einheitliche Anwendung nicht nur der abgestimmten Interpretation durch die Datenschutzaufsichtsbehörden, sondern auch der Klärung durch die nationalen und europäischen Gerichte. Die entsprechende Judikatur sowie insbesondere auch diejenige des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann für das einheitliche Rechtsverständnis der mit Datenschutz befassten Akteure deshalb wertvolle Erkenntnisse bereithalten.
Die Datenschutzstelle hat bereits vor einiger Zeit eine Auswahl aufschlussreicher gerichtlicher Entscheidungen zum Datenschutz als „Judikaturspiegel“ veröffentlicht. Dieser wurde nun überarbeitet und mit aktuellen Urteilen aus Liechtenstein, Österreich und Deutschland sowie vom EuGH ergänzt. Die entsprechenden Entscheidungen sind jeweils in Kurzfassung bzw. mit Fokus auf die für die liechtensteinische Rechtspraxis wesentlichen Passagen wiedergegeben.
Der aktualisierte Judikaturspiegel 2018 – 2024 kann hier auf der Internetseite der Datenschutzstelle aufgerufen werden.