Am 4. Juni 2021 hat die EU-Kommission zwei neue, überarbeitete Standardvertragsklausel-Sets angenommen. Diese sind einerseits für die Regelung des Datenaustauschs zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern gemäss Art. 28 Abs. 7 DSGVO (Auftragsverarbeitungsvertrag) sowie andererseits zur Regelung von internationalen Datentransfers in Drittstaaten gemäss Art. 46 Abs. 1 und 2 Bst. c DSGVO (geeignete Garantien) einsetzbar. Am 27. Juni 2021 sind nun beide Standardvertragsklausel-Sets in Rechtskraft erwachsen und können ab sofort angewandt werden. Bereits bestehende Standardvertragsklauseln für grenzüberschreitende Datenübermittlungen in Drittstaaten auf Basis der bisher gültigen Klausel-Sets sind innerhalb von 18 Monaten, bis spätestens am 27. Dezember 2022, durch die neuen Klauseln zu ersetzen.
Beide Standardvertragsklausel-Sets sind inhaltlich an die neuen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst worden und können neu auch während ihrer Laufzeit jeweils auf beliebig viele Parteien ausgeweitet werden. Die überarbeiteten Klauseln für den internationalen Datentransfer in Drittstaaten sind zudem modular aufgebaut und können für vier verschiedene, grenzüberschreitende Standard-Konstellationen genutzt werden: zwischen eigenständigen Verantwortlichen, zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern und umgekehrt, sowie zwischen Auftragsverarbeitern. Sie enthalten je nach gewählter Konstellation ausserdem sämtliche nach Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO geforderten Regelungen für ein Auftragsverarbeitungsverhältnis, weswegen künftig auf ein entsprechendes zweites Vertragswerk verzichtet werden kann. Darüber hinaus berücksichtigen sie auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Schrems II-Urteil und bieten praktische Hilfestellung bei der Umsetzung desselben (etwa mittels vorgegebener Vereinbarungen im Rahmen der nach wie vor geforderten Länderprüfung oder Beispielen für mögliche zusätzlich zu ergreifende Massnahmen).
Sie finden die neuen Klauseln sowie Informationen zur Auftragsverarbeitung und zum internationalen Datentransfer auf der Internetseite der Datenschutzstelle sowie hier zum Download:
- Standardvertragsklauseln für das Auftragsverarbeitungsverhältnis (DE / EN)
- Standardvertragsklauseln für den internationalen Datentransfer in Drittstaaten (DE / EN)
Andere Sprachen sind hier bzw. hier verfügbar. Für unterstützende Beratung steht die Datenschutzstelle gerne zur Verfügung.