Anfänglich wurden Videoüberwachungen fast ausschliesslich von grösseren Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen eingesetzt. Nach und nach sind jedoch weitere Möglichkeiten hinzugekommen und auch die Technik an sich ist günstiger geworden. So hat mittlerweile schon eine Vielzahl von Unternehmen eine Videoüberwachung installiert und immer häufiger auch private Wohnhäuser. Doch gerade bezüglich Videoüberwachungen im privaten Bereich haben sich in letzter Zeit Beschwerden bei der Datenschutzstelle gehäuft. Dabei handelt es sich vornehmlich um Kameras, welche in nachbarschaftlicher Umgebung eingesetzt werden. Dieser Anstieg hat die Datenschutzstelle dazu bewogen, umfassendere Informationen bezüglich der Voraussetzungen und der Zulässigkeit solcher Kameras bereitzustellen.
Da eine offizielle Beschwerde ein Schritt ist, welcher einer guten Nachbarschaft nicht immer förderlich ist, stellt die Datenschutzstelle neu auch ein Schreiben zur Verfügung, welches dem/der Kamerabetreiber/-betreiberin anonym, oder auch unterzeichnet, übergeben werden kann. Dieses soll darauf hinwirken, dass die Videoüberwachung mit datenschutzrechtlichen Vorgaben abgeglichen und allenfalls angepasst wird.
Die Informationen zu einer zulässigen „nachbarschaftlichen“ Videoüberwachung finden Sie hier.